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Art 1 ArbGOrgG (Bayern) — Organisation der Gerichte

Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Namen und Sitze der Gerichte für Arbeitssachen sowie ihre Gerichtsbezirke sind in Bayern nach der Anlage bestimmt.