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§ 3 ApproPrüfVergVO (Sachsen) — Festsetzung und Auszahlung

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Vergütungen bei Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Prüfungen in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden die Vergütungen vom Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Dresden, für Prüfungen im Fach Veterinärmedizin von der Universität Leipzig festgesetzt. Die Auszahlung obliegt dem Landesamt für Finanzen nach Mitteilung der festsetzenden Behörde.