Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 8. Februar 1966 (GV. NRW. S. 36) außer Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister