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# Anlage 5 AnzV 2006 — (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)

Anzeigenverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.12.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 — 2816)

PB Passivische Beteiligungsanzeige

```
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht		Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung		wird durch die BBk ausgefüllt	
	Identnummer des Instituts	
Prüfungsverband		Institut										
```

```
□ Einzelanzeige	□ Sammelanzeige Dies ist Teilanzeige Nr. von insgesamt Teilanzeigen	mit Wirkung vom:
```

1. Art der Anzeige

```
□ Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 1a Nr. 3 Alt. 1 KWG)	□ Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG)
□ Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG)
```

2. Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)

```
□ Erwerb	□ Veränderung	□ Aufgabe	
```

3. Anteilseigner

```
□ CRR-Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)	□ Wertpapierhandelsunternehmen (§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG)	□ E-Geld-Institut (§ 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG)
□ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG)	□ sonstiges Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG)	□ Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB)
□ Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG)	□ Anbieter von Nebendienstleistungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)	□ Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
□ gemischte Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)	□ Erstversicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 Alt. 1 VAG)	□ Rückversicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 Alt. 2 VAG)
□ Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nr. 31 VAG)	□ Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG)	□ sonstiges Unternehmen
□ sonstiger Anteilseigner		
```

```
Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen Personen		Identnummer (falls bekannt)
PLZ		Sitz				Staat
Register-Nr./Amtsgericht		Rechtsträgerkennung		Wirtschaftszweig		Servicenummer
```

4. Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)

```
Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung)	Identnummer (falls bekannt)
PLZ		Sitz				Staat
Rechtsträgerkennung		Wirtschaftszweig				Servicenummer
```

5. Angaben zu den Beteiligungsquoten,

```
wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Anteilseigners/Beteiligungs-unternehmens	Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer	Kapitalanteil,	Kapital des Instituts/ Unternehmens Tsd. Euro	Stimm- rechts- anteil in Prozent	Verhältnis zum Institut
in Prozent	Tsd. Euro
```

Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von Prozent.

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- 6. Weitere AngabenNur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender BeteiligungenDie Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten □ jaFalls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen. Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden□ Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:

```
Besondere Bemerkungen	
```

```
Sachbearbeiter/in				Telefon-Nr.		E-Mail
Ort/Datum						Firma/Unterschrift
```

Seite 2

Fußnoten:

Diese Seite ist nicht mit einzureichen.

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Zitiervorschlag: Anlage 5 AnzV 2006

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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