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§ 5 AntKostV — Inkrafttreten

Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.