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Schlussformel 54. AnrV

54. Anrechnungsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Der Bundesrat hat zugestimmt.