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§ 6 54. AnrV — Inkrafttreten

54. Anrechnungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 53. Anrechnungsverordnung vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 1014) außer Kraft.