nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 AnrV 2018

50. Anrechnungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.07.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung gilt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Feststellung der in § 2 genannten Leistungen, soweit die Ansprüche in der Zeit vom 1. Juli 2018 an bestehen.