§ 2 AnlGBlnV

Verordnung zur Erstreckung des Anleihe-Gesetzes von 1950 auf das Land Berlin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.