Die Zulassung von Schulungsträgern erfolgt auf Antrag durch das für Gesundheit zuständige Ministerium im Benehmen mit den für Inneres und für Wirtschaft zuständigen Ministerien.
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Die Zulassung von Schulungsträgern erfolgt auf Antrag durch das für Gesundheit zuständige Ministerium im Benehmen mit den für Inneres und für Wirtschaft zuständigen Ministerien.