nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 14 AnFöVO (Nordrhein-Westfalen) — Widerruf und Ruhen der Anerkennung

Anerkennungs- und Förderungsverordnung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Anerkennung ist durch die zuständige Behörde gemäß § 16 zu widerrufen, wenn

1. die Anerkennungsvoraussetzungen nach dieser Verordnung nicht mehr erfüllt sind,

2. die Leistungserbringung nicht oder nicht mehr auf der Grundlage der die Anerkennung begründenden Umstände erfolgt,

3. die Verpflichtungen nach § 15 Absatz 1 nicht eingehalten werden oder

4. der zuständigen Behörde bekannt wird, dass der Anbieter das Leistungsangebot nicht mehr aufrechterhält.

(2) Die Anerkennung kann auch widerrufen werden bei Verstoß gegen Mitwirkungs-verpflichtungen auf Grund dieser Verordnung, Auflagen oder sonstige gesetzliche Vorgaben. Weiterhin kann die Anerkennung widerrufen werden, soweit der zuständigen Behörde gemäß § 16 bekannt wird, dass die notwendige Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist.

(3) Die Anerkennung kann ferner widerrufen werden, wenn über einen Zeitraum von einem Kalenderjahr keine Betreuungs- oder Entlastungsleistungen im Sinne dieser Verordnung erbracht worden sind.

(4) Die Anerkennung kann auf Antrag der Anbieterin oder des Anbieters bei der zuständigen Behörde gemäß § 16 ruhend gestellt werden, wenn aus vorübergehenden persönlichen Gründen eine Ausübung des Angebots nicht möglich ist. Nach Wegfall der Hinderungsgründe muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde auf Wiederaufnahme in das Verzeichnis der aktiven Anbieter nach § 18 gestellt werden.

---

Zitiervorschlag: § 14 AnFöVO (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AnF%C3%B6VO/14

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
