§ 6 AltersVersErhV

Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.