§ 4a AltersVersErhV 2

Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Erhebung wird vom Statistischen Bundesamt aufbereitet.