nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 AltTZG 1996 — Auskünfte und Prüfung

Altersteilzeitgesetz

Stand: 24.07.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 315 und 319 des Dritten Buches und das Zweite Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleibt unberührt.