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§ 31 AltPflG

Altenpflegegesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

In der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen bis zum 31. Juli 2006 weiterhin nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt.