1.die Festlegung einer Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder;
2.den Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft;
3.alle festen und variablen Vergütungsbestandteile und ihren jeweiligen relativen Anteil an der Vergütung;
4.alle finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile einschließlich
a)einer Erläuterung, wie diese Kriterien zur Förderung der Ziele gemäß Nummer 2 beitragen, und
b)einer Darstellung der Methoden, mit denen die Erreichung der Leistungskriterien festgestellt wird;
5.Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen;
6.Möglichkeiten der Gesellschaft, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern;
7.im Falle aktienbasierter Vergütung:
b)die Bedingungen für das Halten von Aktien nach dem Erwerb und
c)eine Erläuterung, wie diese Vergütung zur Förderung der Ziele gemäß Nummer 2 beiträgt;
8.hinsichtlich vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte:
a)die Laufzeiten und die Voraussetzungen ihrer Beendigung, einschließlich der jeweiligen Kündigungsfristen,
b)etwaige Zusagen von Entlassungsentschädigungen und
c)die Hauptmerkmale der Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen;
9.eine Erläuterung, wie die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems berücksichtigt wurden, einschließlich einer Erläuterung, welcher Kreis von Arbeitnehmern einbezogen wurde;
10.eine Darstellung des Verfahrens zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems, einschließlich der Rolle eventuell betroffener Ausschüsse und der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behandlung von Interessenkonflikten;
11.im Fall der Vorlage eines gemäß
§ 120a Absatz 3 überprüften Vergütungssystems:
a)eine Erläuterung aller wesentlichen Änderungen und
b)eine Übersicht, inwieweit Abstimmung und Äußerungen der Aktionäre in Bezug auf das Vergütungssystem und die Vergütungsberichte berücksichtigt wurden.