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Art 13 AkadPolBiG (Bayern)

Gesetz über die Errichtung einer Akademie für Politische Bildung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Direktor und die Dozenten sind in Forschung und Lehre frei.