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§ 24 AgrarOLkV — Allgemeinverbindlichkeit

Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 19.10.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Abschnitt 4 ist für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse anzuwenden.