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§ 15b AgrarMSV — Allgemeinverbindlichkeit

Agrarmarktstrukturverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 19.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Abschnitt 3a ist für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse anzuwenden.