nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 33 AgrarMSG — Aufschiebende Wirkung

Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz

Stand: 02.12.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Klage gegen eine Verfügung der Durchsetzungsbehörde hat keine aufschiebende Wirkung.