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§ 9 AgrarErzAnpBeihV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung

Historische Fassung: Stand 29.07.2022 bis 13.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 27. Januar 2023 außer Kraft, sofern nicht mit der Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.