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§ 9 AgrarErzAnpBeihV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung

Historische Fassung: Stand 13.01.2023 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden.