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§ 3 AgrStruktG — Förderungsarten

GAK-Gesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften bestehen.