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Art 8 AgrStruktGÄndG — Inkrafttreten

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1988 in Kraft.

(2)