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§ 76 AgrStatG — Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Agrarstatistikgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bestandserhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt. Es werden Merkmale über Weinbestände erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 7. August eines jeden Jahres.