nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 72 AgrStatG — Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Agrarstatistikgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.