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§ 58 AgrStatG — Einzelerhebungen

Agrarstatistikgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:

1.
Erhebung der Schlachtungen,
2.
Erhebung der Schlachtgewichte.