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§ 30 AgrStatG — Periodizität

Agrarstatistikgesetz

Stand: 18.07.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird im ersten Halbjahr 2022 und dann alle fünf Jahre durchgeführt.