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§ 1 AgrStatDEV — Ergänzung der Bodennutzungshaupterhebung

Agrarstatistik-Datenerhebungsverordnung

Historische Fassung: Stand 17.07.2025 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung nach den §§ 6 bis 8 des Agrarstatistikgesetzes werden im Jahr 2025 die Merkmale nach § 8 Absatz 1 des Agrarstatistikgesetzes zusätzlich differenziert nach ökologischer Wirtschaftsweise erhoben. „Ökologische Wirtschaftsweise“ im Sinne dieser Verordnung ist eine Wirtschaftsweise nach der Verordnung (EU) 2018/848.