§ 15 AdenauerHStiftG — Inkrafttreten

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.