§ 8 AdWirkG — Bericht

Adoptionswirkungsgesetz

Stand: 01.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2026 einen Bericht über die Auswirkungen der §§ 1, 2 und 4 bis 7 sowie über die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen dieser Vorschriften vor.