§ 5 AdVermiStAnKoV — Gebühren

Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung

Stand: 01.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Führen staatliche Adoptionsvermittlungsstellen das Adoptionsvermittlungsverfahren durch, sind folgende Gebühren zu erheben:

1.
für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1 300 Euro,
2.
für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1 200 Euro.