§ 2b AdVermiG 1976 — Unbegleitete Auslandsadoption

Adoptionsvermittlungsgesetz

Stand: 10.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) durchgeführt werden soll.