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Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Ackerbohnen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2022
Historische Fassung: Stand 22.11.2022 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.