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§ 3 AckerBoSaatV 2020

Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Ackerbohnen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2020

Historische Fassung: Stand 18.02.2020 bis 03.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.