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# Anlage 2 AbwasserMeistPrV — (zu § 7 Abs. 5)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 377 - 378; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ﻿ M u s t e r ............................................................................... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Z e u g n i s über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin Herr/Frau ..................................................................... geboren am ........................... in ..................................... hat am ............................... die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S. 369), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen 1) bestanden: ----- 1) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: ................ Note I. Grundliegende Qualifikationen .......... Prüfungsbereiche: Punkte Rechtsbewusstes Handeln .......... Betriebswirtschaftliches Handeln .......... Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung .......... Zusammenarbeit im Betrieb .......... Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten .......... (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/ Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) Note II. Handlungsspezifische Qualifikationen Integrative schriftliche Situationsaufgaben im Handlungsbereich Technik .......... Handlungsbereich Organisation .......... Handlungsbereich Führung und Personal .......... Situationsbezogenes Fachgespräch im Handlungsbereich .............................. .......... (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/ Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 2 Abs. 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am .............. in .............. vor .............. erbracht. Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2). Datum .......................................... Unterschrift(en) ............................... (Siegel der zuständigen Stelle)

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Zitiervorschlag: Anlage 2 AbwasserMeistPrV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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