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§ 12a AbwAG — Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung

Abwasserabgabengesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.