Bis zum In-Kraft-Treten von Beihilfevorschriften für Landesbeamte werden die Beihilfevorschriften für Bundesbeamte sinngemäß angewendet.
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Bis zum In-Kraft-Treten von Beihilfevorschriften für Landesbeamte werden die Beihilfevorschriften für Bundesbeamte sinngemäß angewendet.