nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 27 Abgeordnetengesetz (Sachsen) — Aufrundung

Abgeordnetengesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Leistungen des Zweiten und Dritten Abschnitts werden auf volle Euro aufgerundet. Dies gilt nicht für den Vorsorgebeitrag nach § 14a Abs. 1.