Die Leistungen des Zweiten und Dritten Abschnitts werden auf volle Euro aufgerundet. Dies gilt nicht für den Vorsorgebeitrag nach § 14a Abs. 1.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Leistungen des Zweiten und Dritten Abschnitts werden auf volle Euro aufgerundet. Dies gilt nicht für den Vorsorgebeitrag nach § 14a Abs. 1.