nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 19 AZVOPol (Nordrhein-Westfalen) — Notwendige Anforderungen an Schichtdienstmodelle

Arbeitszeitverordnung Polizei  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zulässig ist ein Schichtdienstmodell nur, wenn der zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben erforderliche Dienstbetrieb gewährleistet ist und die in Absatz 2 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden.

(2) Schichtdienstmodelle müssen zwingend nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Schichtdienste dürfen nur vorwärts rotieren (Schichtrichtung: Früh-Spät-Nacht).

2. Es sollen nicht mehr als fünf Schichten aufeinander folgen, mehr als sieben Schichten dürfen nicht aufeinander folgen.

3. Dienstfreie Zeiten sollen im Block gewährt werden und nicht als einzelne Tage.

4. Die Dienstplanungen werden mindestens sieben Tage im Voraus verbindlich.

5. Die Schichtlängen sollen mindestens sechs Stunden und nicht mehr als acht Stunden betragen.

6. Es sollen nicht mehr als drei Nachtschichten aufeinander folgen, mehr als vier Nachschichten dürfen nicht aufeinander folgen. § 14 ist zu beachten. Eine Frühschicht darf nicht in den Zeitraum einer Nachschicht gemäß § 2 Nummer 9 hineinragen.

7. Die Ruhezeiten gemäß § 7 sind zu gewährleisten.

(3) In die Organisation des Schichtdienstes sollen arbeitswissenschaftliche und arbeitsmedizinische Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit einbezogen werden.

(4) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte haben in acht Wochen Anspruch auf wenigstens zwei dienstfreie Tage an einem Sonntag. Hiervon darf nur ausnahmsweise durch die dienstvorgesetzte Stelle aus zwingenden dienstlichen Gründen mit der Maßgabe abgewichen werden, dass der dienstfreie Sonntag später zu gewähren ist.

---

Zitiervorschlag: § 19 AZVOPol (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/19

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
