1.die Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen,
2.das Geschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer),
4.Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht, Geburtsdatum, Geburtsort und -bezirk, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten (Grundpersonalien),
5.abweichende Namensschreibweisen, andere Namen, frühere Namen, Aliaspersonalien, Familienstand, Angaben zum Ausweispapier, letzter Wohnort im Herkunftsland, freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit und Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners (weitere Personalien),
6.Angaben zum Zuzug oder Fortzug, zur Förderung der freiwilligen Ausreise und Reintegration, zum aufenthaltsrechtlichen Status, zu Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung oder über die in einem anderen Staat erfolgte Anerkennung als Flüchtling nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) sowie das Sterbedatum,
1.Fingerabdruckdaten und die dazugehörigen Referenznummern,
3.die Seriennummer ihrer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende gemäß
§ 63a des Asylgesetzes (AKN-Nummer) sowie das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer,
4.begleitende minderjährige Kinder und Jugendliche, Elternteile, Ehegatten und Lebenspartner jeweils mit Familienname und Vornamen,
5.der Staat, aus dem die Einreise unmittelbar in das Bundesgebiet erfolgt ist,
6.die Anschrift im Bundesgebiet,
7.die Angaben über die Verteilung nach
§ 15a des Aufenthaltsgesetzes,
8.freiwillig gemachte Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
9.das zuständige Bundesland, die zuständige Aufnahmeeinrichtung und Ausländerbehörde, bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen, deren unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird, das Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme und das endgültig zuständige Jugendamt,
10.die Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach
§ 62 Absatz 1 des Asylgesetzes und die Untersuchung auf Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose nach
§ 36 Absatz 4 oder 5 des Infektionsschutzgesetzes, jeweils mit Ort und Datum,
10a.die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,
11.die Durchführung von Impfungen mit Art, Ort und Datum der jeweiligen Impfung.
1.Fingerabdruckdaten und die dazugehörigen Referenznummern,
3.die Anschrift im Bundesgebiet,
4.freiwillig gemachte Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
5.das zuständige Bundesland und die zuständige Ausländerbehörde.
1.die Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen,
4.Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht, Geburtsdatum, Geburtsort und -bezirk, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten (Grundpersonalien),
5.abweichende Namensschreibweisen, andere Namen, frühere Namen, Aliaspersonalien, Familienstand, Angaben zum Ausweispapier, letzter Wohnort im Herkunftsland, freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit und zu Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners (weitere Personalien),
6.Angaben zum Zuzug oder Fortzug, zum aufenthaltsrechtlichen Status und das Sterbedatum,