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§ 3 AZKoV (Bayern) — Umfang

Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das verpflichtende Arbeitszeitkonto setzt sich zusammen aus einer fünfjährigen Ansparphase, einer dreijährigen – für Lehrkräfte an Gymnasien einer einjährigen – Wartezeit und einer fünfjährigen Ausgleichsphase.