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§ 2 AZKoV (Bayern) — Geltungsbereich

Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung gilt für vollbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Art. 59 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.