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# Anlage 4 AWV 2013 — (zu § 66) AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung

Außenwirtschaftsverordnung  
Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)

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Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
```

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Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)
```

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Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus geleisteten Anzahlungen
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus geleisteten Anzahlungen
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus geleisteten Anzahlungen
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus empfangenen Anzahlungen
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
•	Forderungen
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus geleisteten Anzahlungen
•	Verbindlichkeiten
	○	mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
	○	mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
	○	aus empfangenen Anzahlungen
Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
•	Forderungen
	○	an ausländische Banken
	○	an ausländische verbundene Nichtbanken
	○	an ausländische sonstige Nichtbanken
•	Verbindlichkeiten
	○	gegenüber ausländischen Banken
	○	gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
	○	gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken
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Zitiervorschlag: Anlage 4 AWV 2013

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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