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§ 4 AWPrV — Handlungsbereiche

Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 28.09.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
International Business Management umsetzen,
2.
Risk- und Changemanagement sicherstellen,
3.
Außenhandelsgeschäfte durchführen und
4.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.