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# § 4 AWFachwBAProFV — Prüfungsbereich „International Business Management umsetzen“

Außenwirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung  
Stand: 28.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „International Business Management umsetzen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, zu prüfen, ob das Unternehmen geeignet ist, internationale Geschäfte zu tätigen, und eine Unternehmensstrategie zu entwickeln. Dabei sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, globalwirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, Marktentwicklungen zu identifizieren, sich auf verändernde Markterfordernisse einzustellen, Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf das Unternehmen zu beurteilen und den Wandel im Unternehmen mitzugestalten und zu fördern. Dies umfasst die Fähigkeit, Unternehmensziele und -strategien unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie unter Beachtung der Aspekte der Qualitätsoptimierung und der Nachhaltigkeit umzusetzen, zu evaluieren und zu kommunizieren. Des Weiteren soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Strategien zur Stärkung der globalen Marktposition des Unternehmens zu entwickeln und unter Anwendung des Projektmanagements die Umsetzung der Strategien vorzubereiten. Hierfür sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereitet werden. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

- 1. Unterstützen der Entwicklung von internationalen Markteintritts- und Wertschöpfungsstrategien vor dem Hintergrund einer globalen Wirtschaft,

- 2. Analysieren des eigenen betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichs und Entwickeln von Vorschlägen zur Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen,

- 3. Umsetzen betrieblicher Ziele und Strategien sowie Entwickeln von daraus resultierenden Markt- und Wachstumschancen,

- 4. Erarbeiten, Umsetzen und Auswerten von länderspezifischen Marketingkonzepten,

- 5. Berücksichtigen von Aspekten des interkulturellen Managements,

- 6. Berücksichtigen der Leitlinien der Geschäftsethik, der Governance und der Nachhaltigkeit.

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Zitiervorschlag: § 4 AWFachwBAProFV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AWFachwBAProFV/4

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