Über die Studierenden wird bei der Prüfungsbehörde jeweils eine Prüfungsakte geführt. Inhalte der Prüfungsakte, Aufbewahrungsfristen und die Akteneinsicht hat die Fachhochschule durch Studien- und Prüfungsordnungen zu regeln.
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Über die Studierenden wird bei der Prüfungsbehörde jeweils eine Prüfungsakte geführt. Inhalte der Prüfungsakte, Aufbewahrungsfristen und die Akteneinsicht hat die Fachhochschule durch Studien- und Prüfungsordnungen zu regeln.