Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn
– der Bewerber nicht an der Auswahlprüfung teilnimmt,
– der Nachweis der einzubeziehenden Schulnoten nicht erbracht wird oder
– die errechnete Gesamtnote schlechter als „4,00“ ist.
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Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn
– der Bewerber nicht an der Auswahlprüfung teilnimmt,
– der Nachweis der einzubeziehenden Schulnoten nicht erbracht wird oder
– die errechnete Gesamtnote schlechter als „4,00“ ist.