nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 AVWpG (Bayern) — Sonderfälle der Führung des kleinen Staatswappens

Ausführungsverordnung Wappengesetz  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das kleine Staatswappen führen außerdem:

1. Die Standesbeamten

Die Umschrift im Dienstsiegel lautet im unteren Halbbogen „Standesamt …“ (Amtssitz).

2. Die Notare

Die Umschrift im Dienstsiegel enthält im unteren Halbbogen den Namen des Notars und die Wörter „Notar in …“ (Ort).

3. Die kommunalen Schulen, wenn der Träger der Schule das kleine Staatswappen führt.

Die Umschrift entspricht der Umschrift im Dienstsiegel des Schulträgers. In den unteren Halbbogen kann in einer weiteren Schriftenreihe der Name der Schule oder die Bezeichnung der Schulgattung aufgenommen werden.

4. Die der Aufsicht bayerischer Staatsbehörden unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

---

Zitiervorschlag: § 3 AVWpG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AVWpG/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
