Die Kosten, die dem Landesprüfungsamt für Sozialversicherung auf Grund der Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen, werden ihm nach den folgenden Regelungen erstattet.
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Die Kosten, die dem Landesprüfungsamt für Sozialversicherung auf Grund der Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen, werden ihm nach den folgenden Regelungen erstattet.